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Von Gassi-Pflicht bis zu Betreuungszeiten
Traumhund® hat sich, wie kaum ein anderer Hersteller orthopädischer Hundeschlafplätze, der Schlafqualität und Gesundheit von Hunden verschrieben. Das Ziel: Hunde wie auf Wolken betten, damit diese die optimale Schlafposition finden und vollständig entspannen können, aber auch um Gelenkkrankheiten wie Arthrose, ED oder HD vorzubeugen.
Um das Zusammenleben von Mensch und Hund tiergerechter zu gestalten, hat die Bundesregierung mit Wirkung zum Januar 2022 die seit 2001 geltende Tierschutz-Hundeverordnung angepasst und weitere Änderungen für das Jahr 2023 veranlasst. Denn obwohl der Hund das beliebteste Haustier in Deutschland ist, werden längst nicht alle Fellnasen artgerecht und gut behandelt.
Worauf Hundehalter achten müssen
Betreuungszeiten und -personen
Hunde sind Rudeltiere und brauchen nicht nur viel Schlaf, sondern auch viel Zuneigung von und Kontakt zu ihren Haltern. Auch deshalb soll gemäß den neuen Bestimmungen gewährleistet sein, dass die Fellnasen mehrmals täglich Umgang mit ihren Betreuungspersonen haben und das in ausreichender Dauer. Wer dem nicht nachkommen kann, müsse entsprechend eine Betreuungsperson engagieren.
Für Welpen gilt sogar eine Betreuungszeit von mindestens vier Stunden pro Tag bis zu einem Alter von 20 Wochen, um eine entsprechende Sozialisierung der Tiere gewährleisten zu können. Denn fehlende Sozialisierung äußert sich nicht selten in Verhaltensauffälligkeiten bis hin zu massiven Verhaltensstörungen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Lernwilligkeit der Fellnasen durch den Einsatz von intelligentem und abwechslungsreichem Spielzeug.
Gassi-Pflicht
Zwar gilt die Gassi-Pflicht bereits seit 2021, jedoch wurde diese in diesem Jahr konkretisiert. Während es in der ersten Form des §2 der Tierschutz-Hundeverordnung lediglich hieß, dem Hund solle ausreichend Bewegung und Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers ermöglicht werden, so gilt nun: Hundehalter müssen mindestens zweimal täglich für mehr als eine Stunde an der frischen Luft Gassi gehen. Dabei steht vor allem die artgerechte Haltung des besten Freundes des Menschen im Vordergrund. Denn ausreichend Bewegung ist für die Hundegesundheit unerlässlich. Diese kann ebenfalls durch abwechslungsreiche Spiel- und Lerneinheiten mit passendem Spielzeug und viel Bewegung gefördert werden.
Hunde im Zwinger
Die neuen Regelungen erlauben es weiterhin, Hunde in Zwingern zu halten. Allerdings gelten einige neue Regeln. So muss die nutzbare Bodenfläche einer Mindestgröße in Relation zur Größe des Hundes entsprechen. Bis zu einer Widerristhöhe von 50 cm beträgt die Mindestgröße der Bodenfläche 6 m2. Beträgt die Widerristhöhe mehr als 65 cm, so bedarf es einer Mindestbodenfläche von 10 m2. Entsprechend gilt für die Größe dazwischen (Widerristhöhe zwischen 50 und 65 cm) eine Mindestgröße der Bodenfläche von 8 m2.
Zwinger müssen über einen trockenen Liegeplatz verfügen oder bestenfalls über eine Schutzhütte, die groß genug ist, sodass sich der Hunde darin ausgestreckt hinlegen kann. Der Liegeplatz muss zudem weich oder elastisch sein und ausreichend vor Luftzug und Kälte geschützt. Hunde sollten freien Blick aus dem Gebäude oder der Raumeinheit heraus haben, es sei denn, die Fellnase kann tagsüber jederzeit ins Freie treten.
Auch außerhalb der Schutzhütte braucht es nun einen Liegeplatz, der groß genug sein muss, sodass sich der Hund in Seitenlage ausgestreckt hinlegen kann. Auch sollte der Außenliegeplatz witterungsgeschützt, schattig, wärmegedeckt, sowie weich und elastisch sein.
Hunde allein halten
Hunde brauchen neben dem Kontakt zu Menschen selbstverständlich den Kontakt zu anderen Fellnasen. Vor diesem Hintergrund bleibt es zwar erlaubt, Hunde allein zu halten, jedoch muss gemäß Tierschutz-Hundeverordnung dem Hund ein regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen ermöglicht werden. Nur in Einzelfällen sind Hundehalter von dieser Pflicht ausgenommen, unter anderem dann, wenn aufgrund von Krankheiten (z.B. Infektionen) kein Kontakt zu Artgenossen möglich ist oder wenn es im Kontakt zu anderen Hunden zu Unverträglichkeiten oder Aggressionen kommt.
Ausblick auf 2023
Ab 2023 sind dann Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Erziehungsmethoden verboten, was eigentlich als selbstverständlich gelten sollte. Auch die reine Anbindehaltung soll ab dem kommenden Jahr nicht mehr erlaubt sein. Verstöße sollen in den Augen der Politik als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Sollten Sie mehrere Hunde haben, so braucht es dann für jeden Hund einen entsprechenden Liegeplatz und die Möglichkeit, die Vierbeiner einzeln zu füttern und gesundheitlich versorgen zu können. Bei der Haltung mehrerer Hunde ist zukünftig darauf zu achten, dass sich diese nicht unkontrolliert vermehren können.
Forderungen für noch mehr Tierschutz
Sowohl von Seiten der Politik, als auch von Tierschutzvereinigungen wird die bundesweite Einführung eines Hundeführerscheins, der die Hundehalter zum Absolvieren einer theoretischen und praktischen Prüfung verpflichten soll, diskutiert und gefordert. Ein solcher Hundeführererschein ist in Bundesländern wie Bremen, Hamburg oder Niedersachsen bereits Pflicht und soll weitere Garantien für die artgerechte Haltung von Hunden bringen.
Dieser Text ersetzt nicht das vollständige Lesen der Tierschutz-Hundeverordnung.